Titel: Zum Anschluss- und Benutzungszwang der Abwasserentsorgung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
        
    
    
    
        Datum: 24.09.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 8 B 12.24
        
    
    
        
            Gesetz: WHG, GG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25082195
            
        
    
    
Zum Anschluss- und Benutzungszwang der Abwasserentsorgung
– BVerwG, Beschluss vom 24.09.2024 – 8 B 12.24 –
Leitsatz der Redaktion:
Besondere Ausnahmefälle, in denen die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit Blick auf Art. 14 GG und das Verhältnismäßigkeitsgebot zu unbilligen Härten führt, kann durch die Möglichkeit der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Rechnung getragen werden. Ungünstige topographische Gegebenheiten, die zum Anschluss des Grundstücks an den Abwasserkanal eine Hebeanlage erfordern, oder ein nur geringer Abwasseranfall auf dem anzuschließenden Grundstück rechtfertigen jedoch grundsätzlich keine Befreiung.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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