Titel: Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
        
    
    
    
        Datum: 16.11.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: BVerwG 9 C 15.16
        
    
    
        
            Gesetz: GG, WHG, WasEG NRW
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verfassungsrecht, 
            
                    Wasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18002148
            
        
    
    
Wasserentnahmeentgelt bei Nutzung eines eigenen Baggersees
BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 9 C 15.16
Leitsätze des Gerichts:
- Ein durch das Wasserentnahmeentgelt abschöpfungsfähiger Sondervorteil liegt bei einer erlaubnispflichtigen Wasserentnahme auch dann vor, wenn das Gewässer, aus dem entnommen wird, in Privateigentum steht.
 - Die Wasserentnahme zum Zwecke der Kieswäsche und anschließende Wiedereinleitung des genutzten Wassers stellt keinen erlaubnisfreien Eigentümergebrauch dar.
 
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