Titel: Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 10 C 5.24
Gesetz: IFG/VgV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
26091371
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 – 10 C 5.24 –
Leitsatz der Redaktion:
Bieter haben nach Abschluss eines Vergabeverfahrens gemäß auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) einen Anspruch auf Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.
Drucken