Titel: Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 10 C 5.24
Gesetz: IFG/VgV
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
26091371
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 – 10 C 5.24 –
Leitsatz der Redaktion:
Bieter haben nach Abschluss eines Vergabeverfahrens gemäß auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) einen Anspruch auf Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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