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Titel: Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 10 C 5.24
Gesetz: IFG/VgV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 26091371

Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots

BVerwG, Urteil vom 17.12.2025 – 10 C 5.24 –

Leitsatz der Redaktion:

Bieter haben nach Abschluss eines Vergabeverfahrens gemäß auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) einen Anspruch auf Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots.

Hinweis der Redaktion:

Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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