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Titel: Verfassungsbeschwerde der Wasser-Altanschließer in Brandenburg gescheitert
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 29.06.2020
Aktenzeichen: 1 BvR 1866/15
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005700

Verfassungsbeschwerde der Wasser-Altanschließer in Brandenburg gescheitert

BVerfG, Urteil vom 29.06.2020 – 1 BvR 1866/15

Leitsatz der Redaktion:

Die Vorschriften der §§ 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KAG M-V a. F. verletzen nicht das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Sinne einer zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme der Beitragsschuldner nach der Erlangung des für die Beitragspflicht maßgeblichen Vorteils. Die in § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KAG M-V a. F. enthaltenen Frist stelle für die Anschlussnehmer und Beitragsschuldner klar, dass sie jedenfalls bis zum Ablauf des 31.12.2008 mit der Heranziehung zu Anschlussbeiträgen rechnen müssen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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