Titel: Zustandekommen von Energielieferverträgen bei Vermietung einzelner Zimmer in einer Wohnung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.04.2025
Aktenzeichen: VIII ZR 300/23
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
25088775
Zustandekommen von Energielieferverträgen bei Vermietung einzelner Zimmer in einer Wohnung
– BGH, Beschluss vom 15.04.2025 – VIII ZR 300/23 –
Leitsatz der Redaktion:
In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler und ohne schriftlichen Energielieferungsvertrag wird der Vermieter Vertragspartner des Energielieferanten. Das Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens richtet sich hier, wie sonst regelmäßig der Fall, nicht an den Mieter, weil das Fehlen von Zwischenzählern verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden kann.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.