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Titel: Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 14.10.2025
Aktenzeichen: VI ZR 431/24
Gesetz: DSGVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Datenschutzrecht
Dokumentennummer: 26091366

Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA erlaubt

– BGH, Urteil vom 14.10.2025 – VI ZR 431/24 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Unterlassungsantrag, der auch datenschutzrechtlich nicht zu beanstandende Verhaltensweisen erfasst, ist zu weit gefasst und damit unbegründet.
  2. Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines Mobilfunkdiensteanbieters an eine Wirtschaftsauskunftei kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse an einer Betrugsprävention gerechtfertigt sein.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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