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Titel: BNetzA darf unzuverlässigen Energielieferanten öffentlich benennen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.06.2025
Aktenzeichen: EnVR 10/24
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 25088783

BNetzA darf unzuverlässigen Energielieferanten öffentlich benennen

- BGH, Beschluss vom 17.06.2025 – EnVR 10/24 -

Leitsatz der Redaktion:

 Die Regelung des § 74 Satz 2 EnWG a. F. soll nach ihrem Sinn und Zweck die Transparenz behördlichen Handelns erhöhen und eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit ermöglichen. Sie ermächtigt deshalb grundsätzlich auch zur Veröffentlichung einer ergangenen, aber noch nicht bestandskräftigen Untersagungsverfügung unter Nennung des betroffenen Unternehmens durch eine Pressemitteilung. Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der BNetzA.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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