Titel: Anbieter einer Lade-App für E-Autos ist kein Energielieferant
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 13.05.2025
Aktenzeichen: EnZR 24/24
Gesetz: EnWG, AGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
25088789
Anbieter einer Lade-App für E-Autos ist kein Energielieferant
BGH, Urteil vom 13.05.2025 – EnZR 24/24 –
Leitsatz des Gerichts.
Die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Abs. 5 EnWG enthaltenen (Informations-)Pflichten gelten nicht für den Anbieter einer App, der gegen einen monatlichen Grundpreis Dienstleistungen erbringt, die in der Anzeige verfügbarer Ladestationen zum Aufladen von Elektromobilen, deren Freischaltung und der monatlichen Abrechnung des bezogenen Stroms bestehen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.