Titel: Anbieter einer Lade-App für E-Autos ist kein Energielieferant
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 13.05.2025
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnZR 24/24
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, AGB
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25088789
            
        
    
    
Anbieter einer Lade-App für E-Autos ist kein Energielieferant
BGH, Urteil vom 13.05.2025 – EnZR 24/24 –
Leitsatz des Gerichts.
Die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Abs. 5 EnWG enthaltenen (Informations-)Pflichten gelten nicht für den Anbieter einer App, der gegen einen monatlichen Grundpreis Dienstleistungen erbringt, die in der Anzeige verfügbarer Ladestationen zum Aufladen von Elektromobilen, deren Freischaltung und der monatlichen Abrechnung des bezogenen Stroms bestehen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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