Titel: Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 21.09.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVZ 48/20 
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, StromNEV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22006431
            
        
    
    
Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009
BGH, Beschluss vom 21.09.2021 – EnVZ 48/20
Leitsatz der Redaktion:
Der Begriff der Abnahmestelle in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2009 ist nicht spannungsübergreifend zu verstehen: eine Zusammenfassung von Entnahmepunkten ist daher nur in derselben Netz- oder Umspannebene vorzunehmen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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