Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.09.2021
Aktenzeichen: EnVZ 48/20
Gesetz: EnWG, StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 22006431

Begriff der Abnahmestelle in §19 Abs. 2 StromNEV 2009

BGH, Beschluss vom 21.09.2021 – EnVZ 48/20

Leitsatz der Redaktion:

Der Begriff der Abnahmestelle in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2009 ist nicht spannungsübergreifend zu verstehen: eine Zusammenfassung von Entnahmepunkten ist daher nur in derselben Netz- oder Umspannebene vorzunehmen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche