Titel: Zum Umfang der zu übertragenden Strom- und Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 07.04.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnZR 75/18
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005673
            
        
    
    
Zum Umfang der zu übertragenden Strom- und Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär
BGH, Urteil vom 07.04.2020 – EnZR 75/18
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet setzt voraus, dass die Anlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Versorgungsaufgaben nicht mehr wie der frühere Netzbetreiber erfüllen könnte, und die Leitungsanlage eine mehr als nur unwesentliche Funktion bei der örtlichen Versorgung hat.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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