Titel: Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 27.06.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: III ZR 93/18
        
    
    
        
            Gesetz: KAG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Wasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005211
            
        
    
    
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
BGH, Urteil vom 27.06.2019 – III ZR 93/18
Leitsatz der Redaktion:
Auch schon die alte Fassung vom 31.03. 2014 des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg. (a. F.) setzte für das Entstehen der Beitragspflicht für Trinkwasseranschluss („Altanschließer“) und damit für den Beginn der Festsetzungsverjährung das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung voraus.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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