Titel: Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 17.07.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 224/18
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, Strom GVV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005371
            
        
    
    
Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
BGH, Urteil vom 17.07.2019 – VIII ZR 224/18
Leitsatz des Gerichts:
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
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