Titel: Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 09.05.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: III ZR 388/17
        
    
    
        
            Gesetz: WHG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Wasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005629
            
        
    
    
Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
BGH, Urteil vom 09.05.2019 – III ZR 388/17
Leitsätze des Gerichts:
- Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.
 - Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.
 
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