Titel: Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 11.12.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVR 59/17
        
    
    
        
            Gesetz: ARegV, StromNEV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005021
            
        
    
    
Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt
BGH-Beschluss vom 11. Dezember 2018 - EnVR 59/17
Leitsätze des Gerichts:
- Die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung bedarf ihrerseits der Anzeige gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV, wenn sie wesentliche Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Rechtsfolgen vorsieht.
 - Ein Letztverbraucher hat die Versäumung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt schuldhaft mitverursacht, wenn er die Änderung einer bereits angezeigten Vereinbarung erst nach Ablauf mehrerer Monate anzeigt.
 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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