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Titel: Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.06.2016
Aktenzeichen: VII ZR 348/13
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 17002063

Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Leitsatz des Gerichts:

Die (lange) Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren für Arbeiten bei Bauwerken findet für die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle Anwendung, wenn die Photovoltaikanlage zur dauernden Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle darstellt, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist, und die Photovoltaikanlage der Tennishalle dient, indem sie eine Funktion für diese erfüllt.

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