Titel: Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 27.01.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVR 37/13 - ONTRAS Gastransport GmbH
        
    
    
        
            Gesetz: GasNEV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17001855
            
        
    
    
Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV
BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - EnVR 37/13 - ONTRAS Gastransport GmbH
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV sind weder die Regulierungsbehörde noch das Beschwerdegericht gehalten, hinsichtlich einer Frage, zu der sich in der Wirtschaftswissenschaft noch keine einheitliche Auffassung gebildet hat, eine bestimmte Methode allein deshalb heranzuziehen, weil diese von fachkundiger Seite als mehrheitlich unterstützt angesehen wird.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
Drucken