Titel: Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 07.10.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnZR 86/13
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, KAV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Vergaberecht, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            Vorinstanz: OLG München, Urteil vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003010
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 52
        
    
    
Keine Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages bei unzulässigen Nebenleistungen
BGH, Urteil vom 07.10.2014 – EnZR 86/13
Leitsatz des Gerichts:
Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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