Titel: Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 18.11.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Vergaberecht, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003012
            
        
    
    
Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
BGH, Urteil vom 18.11.2014 – EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke*
Leitsätze des Gerichts:
- Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags und des Vertragsendes hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
- Konzessionsverträge, die unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG geschlossen worden sind, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig. 
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