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Titel: Zur außerordentlichen Kündigung eines Wärmelieferungsvertrags; gescheiterte Vertragsübernahme bei fehlender Zustimmung des Gläubigers des Gaslieferungsvertrags
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 01.02.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 307/10
Gesetz: AVBFernwärme, BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16001852

Zur außerordentlichen Kündigung eines Wärmelieferungsvertrags; gescheiterte Vertragsübernahme bei fehlender Zustimmung des Gläubigers des Gaslieferungsvertrags

BGH, Urteil vom 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

Leitsatz des Gerichts:

Scheitert eine Vertragsübernahme daran, dass der Vertragspartner der ausscheidungswilligen Partei die hierzu erforderliche Zustimmung verweigert, ist der Übernehmer entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 2 BGB im Zweifel verpflichtet, den ausscheidungswilligen Vertragspartner von Verbindlichkeiten aus dem mit ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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