Titel: Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 27.03.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVR 8/11
        
    
    
        
            Gesetz: StromNEV, EEG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG, 
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15001437
            
        
    
    
Netzentgeltpflicht für selbst verbrauchte Strommenge bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von EEG-Strom
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 – EnVR 8/11
Leitsatz des Gerichts:
Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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