Titel: Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 17.11.2009
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, StromNEV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16001649
            
        
    
    
Bei Stromentnahme aus dem Netz ist Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks entgeltpflichtiger Netznutzer
BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08 - Pumpspeicherkraftwerke
Leitsatz des Gerichts:
Der Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks, der für dessen Betrieb aus dem Netz Strom entnimmt, ist Letztverbraucher i.S. des § 3 Nr. 25 EnWG und damit entgeltpflichtiger Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
Drucken