Titel: Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 26.05.2004
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 311/03
        
    
    
        
            Gesetz: AVBeltV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18002181
            
        
    
    
Zur Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens nach § 6 AVBEltV
BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 311/03 –
Leitsatz des Gerichts:
Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfasst auch den Fall, dass nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluss des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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