Titel: Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 06.06.2025
Aktenzeichen: I B 8/23
Gesetz: KStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
25088787
Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung
– BFH, Beschluss vom 06.06.2025 – I B 8/23 –
Leitsätze der Redaktion:
Die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung kommen auch zur Anwendung, wenn eine jPöR wesentliche Betriebsgrundlagen an ein von ihr beherrschtes (Betriebs-)Unternehmen vermietet.
Auch wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen dem Bereich der Daseinsvorsorge zuzuordnen sein mag, handelt es sich bei der Verpachtung des passiven Glasfasernetzes offenkundig nicht um eine hoheitliche Tätigkeit, die gemäß § 4 Abs. 5 KStG der Beurteilung als BgA entgegenstehen würde.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.