Titel: Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 27.11.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: X R 25/22
        
    
    
        
            Gesetz: AO
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abgabenordnung
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25088788
            
        
    
    
Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 25/22 –
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten i. S. d. § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind.
 - Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweitig bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.
 
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