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Titel: Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: X R 25/22
Gesetz: AO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung
Dokumentennummer: 25088788

Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 25/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten i. S. d. § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind.
  2. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweitig bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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