Titel: Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: X R 25/22
Gesetz: AO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung
Dokumentennummer:
25088788
Änderung eines Steuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 25/22 –
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten i. S. d. § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind.
- Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweitig bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.