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Titel: Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.08.2023
Aktenzeichen: V R 7/23 (V R 22/20)
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 23082059

Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

– BFH, Beschluss vom 17.08.2023 – V R 7/23 (V R 22/20) –

Leitsatz des Gerichts:

§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt X vom 04.05.2023 – C-516/21, EU:C:2023:372 und Aufgabe des Senatsurteils vom 28.05.1998 – V R 19/96, BStBl. 2010 II 307).

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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