Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 28.02.2023
Aktenzeichen: VII R 27/20
Gesetz: EnergieStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 23082044

Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz

– BFH, Urteil vom 28.02.2023 – VII R 27/20 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Energieerzeugnisse, die zum Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz verheizt werden, sind auch dann nach § 54 Abs. 1 S. 1 EnergieStG begünstigungsfähig, wenn der Betreiber des Fernwärmenetzes Wärme von anderen Unternehmen abnimmt und er für den Ausgleich der nach dem Übergabepunkt eintretenden Wärmeverluste verantwortlich ist.
  2. Die Höhe der Entlastung ist durch die vom Betreiber des Fernwärmenetzes selbst verheizte Menge an Energieerzeugnissen begrenzt.
  3. Die für Übertragungsverluste begünstigungsfähigen Mengen an Energieerzeugnissen können nicht im Wege einer bilanziellen Zuordnung einer bestimmten Anlage zugerechnet werden, sondern sind – bezogen auf das betreffende Fernwärmenetz – anteilig nach den jeweils erzeugten Wärmemengen auf die einzelnen Anlagen des Steuerpflichtigen aufzuteilen.

 

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche