Titel: Anforderungen an entgeltliche Nutzungsüberlassung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 22.06.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: XI R 35/19
        
    
    
        
            Gesetz: UStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23071383
            
        
    
    
Anforderungen an entgeltliche Nutzungsüberlassung
– BFH, Beschluss vom 22.06.2022 – XI R 35/19 –
Leitsatz des Gerichts:
Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1€ und erheblichen Aufwendungen auf den Pachtgegenstand tritt die Entgeltverpflichtung so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt gelöst ist. Der »Verpächter« ist dann aus Eingangsleistungen für den so überlassenen Gegenstand nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Vertragsparteien später das Pachtentgelt auf 10.000€ erhöhen, aber diese Pachterhöhung zugleich durch eine Zuschusserhöhung ausgleichen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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