Titel: Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 29.04.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI R 31/18
        
    
    
        
            Gesetz: EStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Lohnsteuerrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006250
            
        
    
    
Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
BFH, Urteil vom 29.04.2021 - VI R 31/18
Leitsätze des Gerichts:
- Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
 - Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.
 
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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