Titel: Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 22.01.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: XI R 10/17 
        
    
    
        
            Gesetz: UStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005676
            
        
    
    
Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
BFH, Urteil vom 22.01.2020 – XI R 10/17
Leitsätze des Gerichts:
- Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt.
 - Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.
 - Eine Rechnung ist auch dann »unzutreffend« i.S.d. § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b UStDV, wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten vollständig rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde.
 
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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