Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.03.2019
Aktenzeichen: I R 66/16
Gesetz: KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005410

Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle

BFH, Urteil vom 13.03.2019 – I R 66/16

Leitsatz des Gerichts:

Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft den verlustbringenden Betrieb einer Schwimmhalle an eine Tochtergesellschaft verpachtet (Bestätigung des Senatsurteils vom 09.11.2016 – I R 56/15, BFHE 256, 75, BStBl II 2017, 498).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche