Titel: Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 23.09.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I R 25/17
        
    
    
        
            Gesetz: KStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005653
            
        
    
    
Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste
BFH, Beschluss vom 23.09.2019 – I R 25/17
Leitsatz des Gerichts:
§ 8 Abs. 9 KStG erfordert nicht, dass im Zeitpunkt der Anwendung der Norm noch eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG ausgeübt wird; es genügt, dass die festgestellten Dauerverluste aus einer solchen Tätigkeit herrühren.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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