Titel: Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 30.01.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII R 15/16
        
    
    
        
            Gesetz: EStG, KStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18002165
            
        
    
    
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft
BFH, Urteil vom 30.01.2018 - VIII R 15/16
Leitsatz des Gerichts:
Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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