Titel: Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerpflichtig
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 02.07.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: IX R 31-16
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004875
            
        
    
    
Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerpflichtig
BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31-16
Leitsatz des Gerichts:
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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