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Titel: Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 31.05.2017
Aktenzeichen: I R 54/15
Gesetz: AO, KStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 18002141

Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft

BFH, Urteil vom 31.05.2017 - I R 54/15

Leitsatz des Gerichts:

Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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