Titel: Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 17.12.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: V R 45/14
        
    
    
        
            Gesetz: UStG, RL 77/388/EWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16001603
            
        
    
    
Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 45/14
Leitsätze des Gerichts:
- Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
 - Der zur Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit verwendete Gesetzesbegriff ist enger als der des § 4 AO und umfasst keine Satzungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
 Bis zur Rechtsprechungsänderung durch das BFH-Urteil vom 20. August 2009 V R 32/08 (BFHE 227, 207, BStBl II 2010, 88, Rz 31) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Aufsichtsratstätigkeit für Volksbanken kommt Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in Betracht.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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