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Titel: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.10.2025
Aktenzeichen: 9 AZR 266/24
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 26092009

Rückzahlung von Fortbildungskosten

– BAG, Urteil vom 21.10.2025 – 9 AZR 266/24 –

Leitsatz der Redaktion:

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten, die an eine Eigenkündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ anknüpft, geht wegen Mehrdeutigkeit gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Arbeitgebers und ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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