Titel: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.10.2025
Aktenzeichen: 9 AZR 266/24
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
26092009
Rückzahlung von Fortbildungskosten
– BAG, Urteil vom 21.10.2025 – 9 AZR 266/24 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten, die an eine Eigenkündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ anknüpft, geht wegen Mehrdeutigkeit gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Arbeitgebers und ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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