Titel: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Einzelfallabwägung statt %-Regelwert
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.10.2025
Aktenzeichen: 2 AZR 160/24
Gesetz: TzBfG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
26091364
Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Einzelfallabwägung statt %-Regelwert
– BAG, Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 –
Leitsatz der Redaktion:
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.v. § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.
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