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Titel: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Einzelfallabwägung statt %-Regelwert
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.10.2025
Aktenzeichen: 2 AZR 160/24
Gesetz: TzBfG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 26091364

Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Einzelfallabwägung statt %-Regelwert

– BAG, Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 –

Leitsatz der Redaktion:

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.v. § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.

Hinweis der Redaktion:

Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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