Titel: Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
        
    
    
    
        Datum: 13.09.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 ABR 22/21
        
    
    
        
            Gesetz: ArbSchG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Arbeitsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22006487
            
        
    
    
Allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 –
Leitsatz der Redaktion:
Der Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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