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Titel: TK-Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern
Behörde / Gericht: Bundesnetzagentur
Datum: 25.03.2020
Gesetz: TKG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Telekommunikationsrecht
Dokumentennummer: 20005649

TK-Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern

BNetzA, Leitfaden zu Verkehrsmanagementmaßnahmen vom 25.03.2020

Zur Bewältigung unerwarteter Überlastungen im Telekommunikationsnetz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 25.03.2020 einen Leitfaden mit Lösungen und Maßnahmen für ein zulässiges Verkehrsmanagement veröffentlicht. Danach dürfen die Betreiber der Telekommunikationsnetze im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.

Bitte den Leitfaden über unten stehenden Link öffnen.

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