Titel: BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesnetzagentur
        
    
    
    
        Datum: 19.06.2020
    
    
    
    
        
            Gesetz: TKG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Telekommunikationsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005680
            
        
    
    
BNetzA ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
BNetzA, Beschluss vom 19.06.2020 - Pressemitteilung
Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.
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