Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bei manipulierter Strommesseinrichtung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt Verbrauchsschätzung entsprechend § 18 StromGVV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.12.2012
Aktenzeichen: I-19 U 69/11
Gesetz: StromGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 13001996

Bei manipulierter Strommesseinrichtung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt Verbrauchsschätzung entsprechend § 18 StromGVV

OLG Hamm Urteil vom 7.12.2012 - I-19 U 69/11

Nach Urteil des OG Hamm vom 7.12.2012 - I-19 U 69/11 ist die Vorschrift des § 18 StromGVV entsprechend in den Fällen anwendbar, in welchen der Kunde durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtungen unerlaubt Strom entnimmt, so dass dieser von den Messeinrichtungen des Versorgungsunternehmens nicht erfasst und nicht in Rechnung gestellt werden kann. Im zu entscheidenden Fall hat der Stromkunde im Rahmen der Grundversorgung unter Umgehung der Zähleinrichtungen unerlaubt Strom zum Betrieb einer Cannabisplantage entnommen. Der Stromversorger darf und kann in solchen Fällen den aufgrund der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauch schätzen; es ist dann Sache des Stromkunden, darzulegen und zu beweisen, dass der geschätzte Stromverbrauch geringer ist bzw. dass die vorgenommene Schätzung unrichtig ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche