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Titel: Bei falscher Angabe im Verwendungszweck keine Tilgung der Stromkosten – erst Aufrechnung des Kunden mit Rückforderungsanspruch führt zum Erlöschen
Behörde / Gericht: Amtsgericht Meldorf
Datum: 07.02.2012
Aktenzeichen: 83 C 1068/11
Gesetz: BGB, StromGVV, GasGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001465

Bei falscher Angabe im Verwendungszweck keine Tilgung der Stromkosten – erst Aufrechnung des Kunden mit Rückforderungsanspruch führt zum Erlöschen

- Urteil des Amtsgericht Meldorf vom 7.2.2012 - 83 C 1068/11 -

Die Klägerin hat bei einer Überweisung an das beklagte Versorgungsunternehmen als Verwendungszweck »Abschlag B[…] 6-8 2010« und eine nicht ihr zugewiesene Vertragskontonummer bezeichnet. Durch diese Überweisung sei keine Erfüllung eingetreten, weil die Beklagte der Tilgungsbestimmung nicht entnehmen musste, dass auf die Schulden aus dem Stromlieferungsvertrag gezahlt werden sollte, so das Amtsgericht Meldorf in seinem Urteil vom 7.2.2012 - 83 C 1068/11. Die spätere Verbrauchsabrechnung der Beklagten monierte die Klägerin schriftlich in Höhe ihrer Abschlagszahlung. Dieses Schreiben der Klägerin legt das Gericht als Aufrechnung des Anspruchs der Klägerin auf Rückzahlung der zuvor überwiesenen Abschlagszahlung gegen die Forderung der Beklagten aus. Allerdings müsse sich die Klägerin bei der Erstattung ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten ein hälftiges Mitverschulden an der überhöhten Stromkostenforderung der Beklagten anrechnen lassen, weil sie bei ihrer Zahlung fahrlässig eine falsche Vertragskontonummer angegeben hatte. Umgekehrt lehnt das Gericht die von der Beklagten hilfsweise erklärte Aufrechnung mit Gutschriften, die sie auf das von ihr geführte Kundenkonto erteilt hat, ab. Eine Gutschrift auf ein Kundenkonto stehe einer Zahlung nicht gleich. Nur bei besonderer Parteivereinbarung könnten (Rück-)Zahlungsforderungen durch bloße Gutschriften auf Kundenkonten erfüllt werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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