Titel: Anreizregulierung Elektrizität – Erhebungsbogen bei Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 31.8.2012 abzugeben
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesnetzagentur
        
    
    
    
        Datum: 14.05.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – BK8-12-001 -
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001494
            
        
    
    
Anreizregulierung Elektrizität – Erhebungsbogen bei Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis zum 31.8.2012 abzugeben
Beschluss der BNetzA vom 14. Mai 2012 - BK8-12-001 -
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG, an deren Verteilernetz weniger als 30.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und die einen Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV bis zum 30.6.2012 gestellt haben, sind verpflichtet, den Erhebungsbogen EHB I (VNB) bis zum 31.8.2012 vollständig, schriftlich und elektronisch an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Im Übrigen hat die Übermittlung aller für die Ermittlung des Ausgangsniveaus erforderlichen Unterlagen bis zum 30.9.2012 zu erfolgen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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