Titel: Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 15.07.2025
Aktenzeichen: IIIC2–S7221/00019/005/056 DOK: COO.7005.100.2.12471191
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25091140
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2025, Seite 261
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
– BMF-Schreiben vom 15.07.2025 – III C 2 – S 7221/00019/005/056 DOK: COO.7005.100. 2. 12471191 –
Mit BMF-Schreiben vom 15.05.2025 hat die Finanzverwaltung zur Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 Stellung genommen.
Durch Art. 24 Nr. 16 Buchst. a JStG 2024 wurde Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG angepasst. Hierdurch wurde gesetzlich klargestellt, dass auch Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sofern diese in die Position 4401 des Zolltarifs eingereiht werden. Es handelt sich dabei um…