Titel: Betriebsratswahl in der Matrixstruktur – Mehrfachwahlrecht für Führungskräfte
Autor:
Josefine Müh
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.05.2025
Aktenzeichen: 7 ABR 28/24
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
25090659
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 239
Betriebsratswahl in der Matrixstruktur – Mehrfachwahlrecht für Führungskräfte
– BAG, Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24 –
Das aktive Wahlrecht bei der Betriebsratswahl ist in § 7 Satz 1 BetrVG geregelt. Danach erstreckt sich die Wahlberechtigung auf alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe, d.h. spätestens am letzten Wahltag, das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb angehören, in dem die Wahl stattfindet.
Wählen darf, wer in den Betrieb eingegliedert ist
Maßgeblich für die Wahlberechtigung ist also die Betriebszugehörigkeit des wählenden Mitarbeiters. Diese wird bejaht, wenn ein Mitarbeiter in den Betrieb durch…