Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Betriebsratswahl in der Matrixstruktur – Mehrfachwahlrecht für Führungskräfte
Autor: Josefine Müh
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.05.2025
Aktenzeichen: 7 ABR 28/24
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 25090659 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 239

Betriebsratswahl in der Matrixstruktur – Mehrfachwahlrecht für Führungskräfte

– BAG, Beschluss vom 22.05.2025 – 7 ABR 28/24 –

Das aktive Wahlrecht bei der Betriebsratswahl ist in § 7 Satz 1 BetrVG geregelt. Danach erstreckt sich die Wahlberechtigung auf alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe, d.h. spätestens am letzten Wahltag, das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb angehören, in dem die Wahl stattfindet.

Wählen darf, wer in den Betrieb eingegliedert ist

Maßgeblich für die Wahlberechtigung ist also die Betriebszugehörigkeit des wählenden Mitarbeiters. Diese wird bejaht, wenn ein Mitarbeiter in den Betrieb durch…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche