Titel: Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist unverhältnismäßig
Autor:
Philipp A. Lämpe
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 05.12.2024
Aktenzeichen: 2 AZR 275/23
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer:
25090561
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 7/2025, Seite 209
Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist unverhältnismäßig
– BAG, Urteil vom 05.12.2024 – 2 AZR 275/23 –
Die Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsverhältnis ist ebenso wie die Befristung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßiger Gegenstand der arbeitsvertraglichen Gestaltung. Treffen indes die Vereinbarung einer Probezeit einerseits und die Befristung des Arbeitsverhältnisses andererseits zusammen, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Gestaltung, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der hier besprochenen Entscheidung einer Bewertung zuführte.
Arbeitsvertraglich vereinbart: Sechsmonatige Befristung bei…