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Titel: Kündigung per Einwurf-Einschreiben – kein Zugangsnachweis durch Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf
Autor: Cora Kosch
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.01.2025
Aktenzeichen: 2 AZR 68/24
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 25090358 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2025, Seite 179

Kündigung per Einwurf-Einschreiben – kein Zugangsnachweis durch Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf

– BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 –

Die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und damit der Vorinstanz, dem LAG Baden-Württemberg, Recht gegeben.

Arbeitgeber trägt Beweislast für Zugang der Kündigung

In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte eine augenärztliche…

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