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Titel: Betriebsratsvergütung – Keine Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds durch unterlassene Umsetzung einer angekündigten Höhergruppierung
Autor: Katharina Kanne
Behörde / Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen (in Hannover)
Datum: 29.07.2024
Aktenzeichen: 4Sa536/23
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 25089984 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 4/2025, Seite 118

Betriebsratsvergütung – Keine Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds durch unterlassene Umsetzung einer angekündigten Höhergruppierung

– LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.07.2024 – 4 Sa 536/23 –

Die Ankündigung des Arbeitgebers, ein Betriebsratsmitglied zukünftig nach einer höheren Entgeltgruppe zu entlohnen, führt nicht zu einer unzulässigen Benachteiligung, wenn der Arbeitgeber diese Zusage später nicht einhält. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe nicht vorliegen oder ein etwaig geschlossener Änderungsvertrag mit dem Inhalt einer Vergütung nach der höheren Entgeltgruppe wegen Verstoßes gegen das Begünstigungsverbot unwirksam wäre.

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